Er?ffnung der Auslandsvertretung in Belarus

Er?ffnung der Auslandsvertretungen in Belarus ist eine der T?tigkeitsschwerpunkte unserer Anwaltskanzlei. Mit Hilfe unserer Anw?lte gelangte eine gro?e Anzahl ausl?ndischer Organisationen in der R?umlichkeit der Republik Belarus, deren Vertretungen von unseren Spezialisten erfolgreich und schnell registriert wurden.

Auslandsvertretungen werden im Land er?ffnet, um seine Interessen zu vertreten. Die Er?ffnung einer solchen Vertretung ist ein Prozess, der eine gr?ndliche Kenntnis der Gesetzgebung und eine bestimmte Praxis der Registrierung von Vertretungen erfordert.

Eine Repr?sentanz einer ausl?ndischen Organisation in der Republik Belarus ist eine separate Abteilung des Unternehmens, die sich geografisch auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Es ist keine juristische Person und soll in erster Linie die Interessen der ausl?ndischen Mutterorganisation auf dem Gebiet von Belarus sch?tzen und vertreten. Der Name der Repr?sentanz muss einen Hinweis auf die ausl?ndische Organisation enthalten, die sie er?ffnet hat. Anfang 2019 wurden in Belarus mehr als 120 Repr?sentanzen verschiedener ausl?ndischer Organisationen er?ffnet.

Eine Vertretung kann von fast jeder Organisation er?ffnet werden: von kommerziellen und nichtkommerziellen sowie von Bildungseinrichtungen. Der eigentliche Zweck der Er?ffnung einer Repr?sentanz ist von grundlegender Bedeutung – sie muss sozial n?tzliche T?tigkeiten aus?ben und kann keine kommerziellen T?tigkeiten aus?ben.

ZWECKE, F?R DIE DIE AUSLANDSVERTRETUNG GE?FFNET WERDEN KANN

F?r Vertretungen von gemeinn?tzigen Einrichtungen lautet die Liste der Ziele wie folgt:

-soziale Unterst?tzung der Bev?lkerung, einschlie?lich einkommensschwacher, arbeitsloser und anderer Personen;

-Vorbereitung der Bev?lkerung auf die Verh?tung von Unf?llen, Katastrophen und Naturkatastrophen, Unterst?tzung von Opfern sozialer Unterdr?ckung, Konflikten, Repressionen usw.;

– Unterst?tzung bei der St?rkung von Frieden, Freundschaft und Harmonie zwischen den V?lkern und anderen sozial n?tzlichen Aktivit?ten;

-Umweltschutz;

– Schutz des historischen, kulturellen und nat?rlichen Erbes;

-Umsatz der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich (Vertretung ausl?ndischer Bildungseinrichtungen).

F?r die Vertretung einer gewerbliches Unternehmen k?nnen folgende Ziele verfolgt werden:
– Unterst?tzung bei der Umsetzung internationaler Abkommen;
-Studie der M?rkte f?r Waren und Dienstleistungen in Belarus, Investitionsm?glichkeiten;
-Verkauf von Tickets und Buchung von Sitzpl?tzen f?r Transportunternehmen.

SCHRITT-F?R-SCHRITT-PLAN F?R DIE ER?FFNUNG EINER VERTRETUNG IN BELARUS

Um eine Vertretung in der Republik Belarus zu er?ffnen, m?ssen Sie:
1. Erhalten Sie die Erlaubnis, eine Vertretung im Gebietsexekutivkomitee oder im Exekutivkomitee der Stadt Minsk am Ort des vorgesehenen Standorts (im Folgenden als Exekutivkomitee bezeichnet) zu er?ffnen – dies ist in der Tat die Registrierung einer Repr?sentanz in Belarus;
2. Anmelden Sie sich bei Regierungsbeh?rden und Organisationen:
• bei der Steuerbeh?rde – innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Genehmigung;
• im K?rper des Fonds f?r den sozialen Schutz der Bev?lkerung;
• sich innerhalb eines Monats ab dem Datum der Erteilung der Erlaubnis bei BRUSP “Belgosstrakh” als Versicherter registrieren lassen;
1. ?bermitteln Sie dem Exekutivausschuss Informationen zur Registrierung bei den oben genannten Stellen sowie schriftliche Informationen auf dem Personaltisch und Kontaktinformationen innerhalb eines Monats ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung.
2. Er?ffnen Sie ein Bankkonto.
Um eine Erlaubnis zur Er?ffnung zu erteilen, werden dem Exekutivkomitee folgende Dokumente vorgelegt:
1. Aussage;
2. legalisierter Auszug aus dem Handelsregister des Landes oder eine andere gleichwertige Best?tigung des rechtlichen Status der Organisation;
3. die von der ausl?ndischen Organisation genehmigten Bestimmungen ?ber die Vertretung, die grundlegende Informationen dar?ber enthalten;
4. Aktivit?tenprogramm – wenn die Organisation gemeinn?tzig ist. Es sollte eine Reihe von Aktivit?ten, Fristen und Ressourcen f?r deren Umsetzung enthalten.
5. Vollmachten (von einem Notar beglaubigt) sowohl f?r den Leiter der Repr?sentanz als auch f?r die zur Er?ffnung befugte Person;
6. Dokumente zur Best?tigung der Zahlung der staatlichen Geb?hr.

In einer Fremdsprache erstellte Dokumente m?ssen ordnungsgem?? ?bersetzt und notariell beglaubigt sein.

Die Bearbeitungsfrist ist in der Regel 30 Tage und kann auf bis zu 2 Monate verl?ngert werden, wenn ein Antrag bei anderen staatlichen Stellen gestellt werden muss. Danach gilt die Er?ffnung einer Vertretung in Belarus als abgeschlossen.

F?r die Er?ffnung einer Vertretung in Belarus wird f?r jedes Jahr der Genehmigung eine staatliche Abgabe in H?he von 65 Grundeinheiten erhoben; Die festgelegte Befreiung von der staatlichen Steuer f?r Repr?sentanzen nichtkommerzieller ausl?ndischer Organisationen – 20 Grundeinheiten (1 Grundwert ab dem 1. Januar 2018 wurde auf 25,5 belarussische Rubel (12,7 $ oder 11 €) festgesetzt).

Die Genehmigung ist drei Jahre g?ltig, sie kann durch Einreichung eines Antrags und eines Dokuments zur Best?tigung der Zahlung der staatlichen Abgabe verl?ngert werden. Die Laufzeit betr?gt 10 Tage.
Eine Repr?sentanz einer ausl?ndischen Organisation gilt als offen und kann ab dem Datum der Erteilung der Erlaubnis zur Er?ffnung T?tigkeiten aus?ben.

Die Besch?ftigung in Repr?sentanzen ausl?ndischer Organisationen erfolgt im Rahmen der belarussischen Gesetzgebung.

Die Leitung der Vertretung erfolgt durch den von der ausl?ndischen Organisation ernannten Leiter der Repr?sentanz auf der Grundlage einer Vollmacht, der gleichzeitig Leiter der ausl?ndischen Organisation sein kann. In diesem Fall ist beim Einreichen von Unterlagen zur Erlangung der Erlaubnis keine Vollmacht erforderlich.

Die festgelegten Anforderungen an die Anzahl der ausl?ndischen Staatsb?rger-Angestellten der Vertretung – nicht mehr als f?nf Personen, einschlie?lich des Leiters. Jeder ausl?ndische Arbeitnehmer ben?tigt eine separate Berufserlaubnis.

Wurde auf dem Gebiet von Belarus ein Arbeitsvertrag mit einem ausl?ndischen Staatsb?rger-Angestellten einer Vertretung geschlossen, gilt das belarussische Recht. Die Vertretung hat das Recht, belarussische Staatsb?rger-Angestellte im Rahmen von Arbeitsvertr?gen (Vertr?gen), zivilrechtlichen Vertr?gen, auch im Rahmen von Bauvertr?gen, anzuziehen.

So k?nnen ausl?ndische Organisationen ?ber eine Repr?sentanz nichtkommerzielle T?tigkeiten auf dem Gebiet von Belarus aus?ben, w?hrend der Prozess der Schaffung einer Repr?sentanz eindeutig gesetzlich geregelt ist, was den Prozess erheblich vereinfacht.

Unsere Mitarbeiter bieten folgende Rechtshilfe bei der Er?ffnung ausl?ndischer Vertretungen:
• Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Er?ffnung von Repr?sentanzen ausl?ndischer Organisationen im Hoheitsgebiet der Republik Belarus;
• Vorbereitung des erforderlichen Dokumentenpakets;
• Vertretung von Interessen in Regierungsstellen im Zusammenhang mit der Er?ffnung und den laufenden Aktivit?ten;
• Vorbereitung und detaillierte Ausarbeitung der Verordnungen ?ber die Vertretung;
• Vorlage aller Dokumente bei den Registrierungsbeh?rden der Republik Belarus;
• Registrierung der geschaffenen Repr?sentanz bei den Steuer- und Sozialschutzbeh?rden.

Die Anw?lte unserer Anwaltskanzlei beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Er?ffnung einer Vertretung einer ausl?ndischen Organisation in der Republik Belarus und bereiten alle f?r die Er?ffnung einer Vertretung erforderlichen Unterlagen vor und legen sie den Registrierungsbeh?rden vor. Die Registrierung und Er?ffnung einer vertretung in Belarus mit Hilfe unserer Anwaltskanzlei erfolgt so schnell und professionell wie m?glich. Kontaktieren Sie uns f?r Details.