Eröffnung der Auslandsvertretung in Belarus

Eröffnung der Auslandsvertretungen in Belarus ist eine der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwaltskanzlei. Mit Hilfe unserer Anwälte gelangte eine große Anzahl ausländischer Organisationen in der Räumlichkeit der Republik Belarus, deren Vertretungen von unseren Spezialisten erfolgreich und schnell registriert wurden.

Auslandsvertretungen werden im Land eröffnet, um seine Interessen zu vertreten. Die Eröffnung einer solchen Vertretung ist ein Prozess, der eine gründliche Kenntnis der Gesetzgebung und eine bestimmte Praxis der Registrierung von Vertretungen erfordert.

Eine Repräsentanz einer ausländischen Organisation in der Republik Belarus ist eine separate Abteilung des Unternehmens, die sich geografisch auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Es ist keine juristische Person und soll in erster Linie die Interessen der ausländischen Mutterorganisation auf dem Gebiet von Belarus schützen und vertreten. Der Name der Repräsentanz muss einen Hinweis auf die ausländische Organisation enthalten, die sie eröffnet hat. Anfang 2019 wurden in Belarus mehr als 120 Repräsentanzen verschiedener ausländischer Organisationen eröffnet.

Eine Vertretung kann von fast jeder Organisation eröffnet werden: von kommerziellen und nichtkommerziellen sowie von Bildungseinrichtungen. Der eigentliche Zweck der Eröffnung einer Repräsentanz ist von grundlegender Bedeutung – sie muss sozial nützliche Tätigkeiten ausüben und kann keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben.

ZWECKE, FÜR DIE DIE AUSLANDSVERTRETUNG GEÖFFNET WERDEN KANN

Für Vertretungen von gemeinnützigen Einrichtungen lautet die Liste der Ziele wie folgt:

-soziale Unterstützung der Bevölkerung, einschließlich einkommensschwacher, arbeitsloser und anderer Personen;

-Vorbereitung der Bevölkerung auf die Verhütung von Unfällen, Katastrophen und Naturkatastrophen, Unterstützung von Opfern sozialer Unterdrückung, Konflikten, Repressionen usw.;

– Unterstützung bei der Stärkung von Frieden, Freundschaft und Harmonie zwischen den Völkern und anderen sozial nützlichen Aktivitäten;

-Umweltschutz;

– Schutz des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes;

-Umsatz der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich (Vertretung ausländischer Bildungseinrichtungen).

Für die Vertretung einer gewerbliches Unternehmen können folgende Ziele verfolgt werden:
– Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Abkommen;
-Studie der Märkte für Waren und Dienstleistungen in Belarus, Investitionsmöglichkeiten;
-Verkauf von Tickets und Buchung von Sitzplätzen für Transportunternehmen.

SCHRITT-FÜR-SCHRITT-PLAN FÜR DIE ERÖFFNUNG EINER VERTRETUNG IN BELARUS

Um eine Vertretung in der Republik Belarus zu eröffnen, müssen Sie:
1. Erhalten Sie die Erlaubnis, eine Vertretung im Gebietsexekutivkomitee oder im Exekutivkomitee der Stadt Minsk am Ort des vorgesehenen Standorts (im Folgenden als Exekutivkomitee bezeichnet) zu eröffnen – dies ist in der Tat die Registrierung einer Repräsentanz in Belarus;
2. Anmelden Sie sich bei Regierungsbehörden und Organisationen:
• bei der Steuerbehörde – innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Genehmigung;
• im Körper des Fonds für den sozialen Schutz der Bevölkerung;
• sich innerhalb eines Monats ab dem Datum der Erteilung der Erlaubnis bei BRUSP “Belgosstrakh” als Versicherter registrieren lassen;
1. Übermitteln Sie dem Exekutivausschuss Informationen zur Registrierung bei den oben genannten Stellen sowie schriftliche Informationen auf dem Personaltisch und Kontaktinformationen innerhalb eines Monats ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung.
2. Eröffnen Sie ein Bankkonto.
Um eine Erlaubnis zur Eröffnung zu erteilen, werden dem Exekutivkomitee folgende Dokumente vorgelegt:
1. Aussage;
2. legalisierter Auszug aus dem Handelsregister des Landes oder eine andere gleichwertige Bestätigung des rechtlichen Status der Organisation;
3. die von der ausländischen Organisation genehmigten Bestimmungen über die Vertretung, die grundlegende Informationen darüber enthalten;
4. Aktivitätenprogramm – wenn die Organisation gemeinnützig ist. Es sollte eine Reihe von Aktivitäten, Fristen und Ressourcen für deren Umsetzung enthalten.
5. Vollmachten (von einem Notar beglaubigt) sowohl für den Leiter der Repräsentanz als auch für die zur Eröffnung befugte Person;
6. Dokumente zur Bestätigung der Zahlung der staatlichen Gebühr.

In einer Fremdsprache erstellte Dokumente müssen ordnungsgemäß übersetzt und notariell beglaubigt sein.

Die Bearbeitungsfrist ist in der Regel 30 Tage und kann auf bis zu 2 Monate verlängert werden, wenn ein Antrag bei anderen staatlichen Stellen gestellt werden muss. Danach gilt die Eröffnung einer Vertretung in Belarus als abgeschlossen.

Für die Eröffnung einer Vertretung in Belarus wird für jedes Jahr der Genehmigung eine staatliche Abgabe in Höhe von 65 Grundeinheiten erhoben; Die festgelegte Befreiung von der staatlichen Steuer für Repräsentanzen nichtkommerzieller ausländischer Organisationen – 20 Grundeinheiten (1 Grundwert ab dem 1. Januar 2018 wurde auf 25,5 belarussische Rubel (12,7 $ oder 11 €) festgesetzt).

Die Genehmigung ist drei Jahre gültig, sie kann durch Einreichung eines Antrags und eines Dokuments zur Bestätigung der Zahlung der staatlichen Abgabe verlängert werden. Die Laufzeit beträgt 10 Tage.
Eine Repräsentanz einer ausländischen Organisation gilt als offen und kann ab dem Datum der Erteilung der Erlaubnis zur Eröffnung Tätigkeiten ausüben.

Die Beschäftigung in Repräsentanzen ausländischer Organisationen erfolgt im Rahmen der belarussischen Gesetzgebung.

Die Leitung der Vertretung erfolgt durch den von der ausländischen Organisation ernannten Leiter der Repräsentanz auf der Grundlage einer Vollmacht, der gleichzeitig Leiter der ausländischen Organisation sein kann. In diesem Fall ist beim Einreichen von Unterlagen zur Erlangung der Erlaubnis keine Vollmacht erforderlich.

Die festgelegten Anforderungen an die Anzahl der ausländischen Staatsbürger-Angestellten der Vertretung – nicht mehr als fünf Personen, einschließlich des Leiters. Jeder ausländische Arbeitnehmer benötigt eine separate Berufserlaubnis.

Wurde auf dem Gebiet von Belarus ein Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Staatsbürger-Angestellten einer Vertretung geschlossen, gilt das belarussische Recht. Die Vertretung hat das Recht, belarussische Staatsbürger-Angestellte im Rahmen von Arbeitsverträgen (Verträgen), zivilrechtlichen Verträgen, auch im Rahmen von Bauverträgen, anzuziehen.

So können ausländische Organisationen über eine Repräsentanz nichtkommerzielle Tätigkeiten auf dem Gebiet von Belarus ausüben, während der Prozess der Schaffung einer Repräsentanz eindeutig gesetzlich geregelt ist, was den Prozess erheblich vereinfacht.

Unsere Mitarbeiter bieten folgende Rechtshilfe bei der Eröffnung ausländischer Vertretungen:
• Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Repräsentanzen ausländischer Organisationen im Hoheitsgebiet der Republik Belarus;
• Vorbereitung des erforderlichen Dokumentenpakets;
• Vertretung von Interessen in Regierungsstellen im Zusammenhang mit der Eröffnung und den laufenden Aktivitäten;
• Vorbereitung und detaillierte Ausarbeitung der Verordnungen über die Vertretung;
• Vorlage aller Dokumente bei den Registrierungsbehörden der Republik Belarus;
• Registrierung der geschaffenen Repräsentanz bei den Steuer- und Sozialschutzbehörden.

Die Anwälte unserer Anwaltskanzlei beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Vertretung einer ausländischen Organisation in der Republik Belarus und bereiten alle für die Eröffnung einer Vertretung erforderlichen Unterlagen vor und legen sie den Registrierungsbehörden vor. Die Registrierung und Eröffnung einer vertretung in Belarus mit Hilfe unserer Anwaltskanzlei erfolgt so schnell und professionell wie möglich. Kontaktieren Sie uns für Details.