Er?ffnung der Gesellschaften in Belarus
Die Unterst?tzung bei der Er?ffnung der Gesellschaft in Belarus als Rechtshilfe ist eine der Hauptspezialisierungen der Anwaltskanzlei “Olford Group”. Wir haben ?ber 10 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.
Die Anw?lte unseres B?ros verf?gen ?ber eine reiche und vor allem erfolgreiche Erfahrung bei der Unterst?tzung der Er?ffnung von Unternehmen und juristischen Personen jeglicher Art auf dem Gebiet der Republik Belarus. Wir haben sowohl gro?e internationale Unternehmen als auch Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen rechtlich unterst?tzt. Zu unseren Kunden z?hlen produzierende Unternehmen, Mikrofinanzorganisationen, Bau- und Entwicklungsunternehmen, ?l- und Gasproduktionsunternehmen sowie IT-Unternehmen und Ingenieur- und Designunternehmen.
Die Er?ffnung einer juristischen Person in Belarus ist ein Prozess, der viele Nuancen und nicht offensichtliche Punkte enth?lt. Ohne qualifizierte Unterst?tzung in dieser Angelegenheit ist es leicht, Fehler und Fehler zu machen. Einige von ihnen werden keine sch?dlichen Auswirkungen haben, aber die meisten haben die weitreichendsten Konsequenzen, bis die staatliche Registrierung einer juristischen Person als ung?ltig anerkannt wird. Ein solches Ergebnis ist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden, da das Einkommen einer anerkannten ung?ltigen Organisation w?hrend des gesamten T?tigkeitszeitraums dem lokalen Haushalt zugerechnet werden kann.
Unsere Anw?lte k?nnen helfen, solche Probleme zu vermeiden und Probleme zu l?sen, die in der Planungsphase auftreten. Diese Art der Rechtshilfe ist eine der Hauptspezialisierungen unseres B?ros.
REGISTRIERUNGSFRIST DER GESELLSCHAFT IN BELARUS
2 Arbeitstage ist der Zeitraum, f?r den unsere Anw?lte Ihnen bei der Er?ffnung einer juristischen Person in Belarus helfen k?nnen. Das Unternehmen wird am zweiten Tag im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen in Belarus eingetragen.
F?r den Fall, dass eine juristische Person bei einem ausl?ndischen Gr?nder registriert ist, sind f?r unsere Anw?lte 3 Arbeitstage erforderlich. Dies ist die Zeit, die erforderlich ist, um alle erforderlichen Unterlagen zu ?bersetzen.
Wer kann eine Firma in Belarus er?ffnen?
Gem?? der Gesetzgebung unseres Landes kann der Eigent?mer und Gr?nder von Gesellschaften mit jeglicher Eigentumsform entweder eine nat?rliche Person oder eine juristische Person, B?rger der Republik Belarus und B?rger fremder L?nder und Organisationen sein.
Es gibt eine bestimmte Liste von Beschr?nkungen, unter denen es unm?glich ist, als Gr?nder einer juristischen Person aufzutreten. Grunds?tzlich sind sie mit der Beteiligung des Gr?nders an anderen Organisationen am Prozess der L?schung verbunden, die f?r insolvent erkl?rt, in das Register von Organisationen mit einem erh?hten Risiko f?r wirtschaftliche Straftaten usw. eingetragen wurden.
Unter normalen Umst?nden haben Gr?nder selten die M?glichkeit zu pr?fen, ob bestimmte f?r die Registrierung einer juristischen Person festgelegte Einschr?nkungen f?r einen zuk?nftigen Gesch?ftspartner gelten. Die Sanktionen gelten jedoch nicht f?r einen einzelnen Teilnehmer oder Gr?nder, sondern f?r die juristische Person selbst.
Wenn eine juristische Person von Ausl?ndern f?r die staatliche Registrierung des Unternehmens gegr?ndet wird, muss ein zus?tzliches Paket von Dokumenten vorgelegt werden: ein legalisierter Handelsregisterauszug des Niederlassungslandes; gleichwertiger Nachweis des Rechtsstatus der Organisation gem?? den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie gegr?ndet wurde; von einer ausl?ndischen Person – eine Kopie eines Ausweises usw.
Die Anw?lte unseres B?ros kennen alle Anforderungen an die Gr?nder juristischer Personen in Belarus und die Fallstricke des Registrierungsprozesses. Sie helfen Ihnen bei der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente und vermeiden Probleme.
GENEHMIGUNG DES NAMENS DES GEGR?NDETEN UNTERNEHMENS
Um ein Unternehmen in der Republik Belarus zu registrieren, m?ssen Sie einen eindeutigen Namen w?hlen. Die Wahl eines Namens sollte ernst genommen werden – ein gut gew?hlter Name wird zu einem Aktivposten des Unternehmens, kann seinen Marktwert beeinflussen und als Werbemittel verwendet werden.
Eine der Anforderungen f?r in Belarus gegr?ndete Organisationen ist die Notwendigkeit, die W?rter „Belarus“ und „Minsk“ aus dem Namen auszuschlie?en. Bestimmte Einschr?nkungen gelten auch f?r die Verwendung der W?rter “national” und “belarussisch”.
Nachdem Sie sich f?r die Liste der m?glichen Namen entschieden haben, m?ssen Sie die Registrierung auf das Vorhandensein von Namen ?berpr?fen, die dem Punkt der Verwirrung ?hnlich sind. Die Anw?lte unserer Kanzlei helfen Ihnen in wenigen Minuten online.
STANDORT DER GEGR?NDETEN GESELLSCHAFT
Zus?tzlich zum Namen ist es f?r die Er?ffnung einer Gesellschaft in Belarus erforderlich, die juristische Anschrift zu bestimmen. Der vorgeschlagene Standort muss sich im Antrag auf staatliche Registrierung von juristischen Person sowie in der Charta widerspiegeln.
Falls Sie selbst keine geeignete Rechtsadresse f?r Ihre zuk?nftige Organisation finden, k?nnen Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden. Wir beraten Sie ?ber die Vorteile der Registrierung und des Betriebs eines Unternehmens innerhalb der Freihandelszone und finden unter Ber?cksichtigung Ihrer Ziele, F?higkeiten und des Umfangs Ihres Unternehmens die optimalste Option.
GRUNDKAPITAL DER GEGR?NDETEN GESELLSCHAFT IN BELARUS
Derzeit ist der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals f?r GmBH, GmzH und Privatunternehmen in den Rechtsvorschriften der Republik Belarus nicht festgelegt.
F?r Organisations- und Rechtsformen von CJSC oder OJSC betr?gt die Mindestgr??e des genehmigten Kapitals 100 bzw. 400 Basiseinheiten. Zum Zeitpunkt des 01.01.2019. Die Grundmenge betrug 25,5 belarussische Rubel.
Die richtig gew?hlte Gr??e des genehmigten Kapitals ist die Grundlage f?r die weitere erfolgreiche T?tigkeit des Unternehmens. Wenn sich beispielsweise am Ende des zweiten und jedes folgenden Gesch?ftsjahres herausstellt, dass der Wert des Nettoverm?gens einer juristischen Person unter dem genehmigten Kapital liegt, muss es auf eine Gr??e reduziert werden, die den Wert des Nettoverm?gens nicht ?berschreitet, was wiederum zwangsl?ufig zus?tzliche Kosten verursacht. Um solche Situationen zu vermeiden, wird empfohlen, einen Gesch?ftsplan sorgf?ltig zu entwickeln.
Um einen Gesch?ftsplan zu erstellen sowie die Bed?rfnisse und F?higkeiten einer juristischen Person in der Phase ihrer Gr?ndung zu bewerten und eine Entscheidung ?ber die Gr??e des Grundkapitals zu treffen, k?nnen Sie sich an unsere Anw?lte wenden.
DIREKTOR UND ERNENNUNG AUF DIE DIREKTORENSTELLE
Nach erfolgreicher Registrierung der Gesellschaft in das Register der Republik Belarus besteht der n?chste Schritt in der Ernennung eines Direktors. Wenn der Direktor der geschaffenen Organisation eine Person ist, die ausl?ndischer Staatsb?rger ist (mit Ausnahme der Staatsb?rger der Russischen F?deration, der Republik Armenien und der Republik Kasachstan), muss er eine Erlaubnis f?r das Recht auf Aus?bung einer Arbeitst?tigkeit in der Republik Belarus bekommen.
Das Verfahren zur Wahl des Leiters der Organisation und zur Durchf?hrung dieser Entscheidung h?ngt von der organisatorischen und rechtlichen Form des Unternehmens ab. Die Wahl eines Managers in der Phase der Unternehmensgr?ndung (vor Einreichung eines Antrags) erm?glicht die Aufnahme von Informationen ?ber ihn in den Antrag auf staatliche Registrierung.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen Rechtsberatung f?r die Er?ffnung eines Unternehmens in Belarus:
– Durchsetzung von Konsultationen zur richtigen Wahl der Organisations- und Rechtsform einer juristischen Person;
– Entwicklung und Definition der Unternehmensstruktur;
– Beratung bei der Bildung des Grundkapitals der Gesellschaft;
– Entwicklung der Satzung des Unternehmens nach Ihren W?nschen;
– uneingeschr?nkte rechtliche Unterst?tzung des Registrierungsprozesses eines Unternehmens bei den Registrierungsbeh?rden;
– Durchf?hrung der erforderlichen Aktivit?ten nach der Registrierung (Auswahl eines Steuersystems, Vorbereitung eines Dokumentenpakets f?r die Steuerbeh?rden usw.);
– Beratung bei der Auswahl einer Bank f?r die Wartung und Vorbereitung des erforderlichen Dokumentenpakets f?r die Er?ffnung eines Kontos bei einer Bank der Republik Belarus.
Das Team unserer Anwaltskanzlei ist mit allen Feinheiten der Er?ffnung eines Unternehmens auf dem Gebiet der Republik Belarus vertraut. Wir helfen Ihnen dabei, die Er?ffnung eines Unternehmens in Belarus so schnell, komfortabel und verst?ndlich wie m?glich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns f?r weitere Informationen.