Eröffnung der Gesellschaften in Belarus
Die Unterstützung bei der Eröffnung der Gesellschaft in Belarus als Rechtshilfe ist eine der Hauptspezialisierungen der Anwaltskanzlei “Olford Group”. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.
Die Anwälte unseres Büros verfügen über eine reiche und vor allem erfolgreiche Erfahrung bei der Unterstützung der Eröffnung von Unternehmen und juristischen Personen jeglicher Art auf dem Gebiet der Republik Belarus. Wir haben sowohl große internationale Unternehmen als auch Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen rechtlich unterstützt. Zu unseren Kunden zählen produzierende Unternehmen, Mikrofinanzorganisationen, Bau- und Entwicklungsunternehmen, Öl- und Gasproduktionsunternehmen sowie IT-Unternehmen und Ingenieur- und Designunternehmen.
Die Eröffnung einer juristischen Person in Belarus ist ein Prozess, der viele Nuancen und nicht offensichtliche Punkte enthält. Ohne qualifizierte Unterstützung in dieser Angelegenheit ist es leicht, Fehler und Fehler zu machen. Einige von ihnen werden keine schädlichen Auswirkungen haben, aber die meisten haben die weitreichendsten Konsequenzen, bis die staatliche Registrierung einer juristischen Person als ungültig anerkannt wird. Ein solches Ergebnis ist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden, da das Einkommen einer anerkannten ungültigen Organisation während des gesamten Tätigkeitszeitraums dem lokalen Haushalt zugerechnet werden kann.
Unsere Anwälte können helfen, solche Probleme zu vermeiden und Probleme zu lösen, die in der Planungsphase auftreten. Diese Art der Rechtshilfe ist eine der Hauptspezialisierungen unseres Büros.
REGISTRIERUNGSFRIST DER GESELLSCHAFT IN BELARUS
2 Arbeitstage ist der Zeitraum, für den unsere Anwälte Ihnen bei der Eröffnung einer juristischen Person in Belarus helfen können. Das Unternehmen wird am zweiten Tag im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen in Belarus eingetragen.
Für den Fall, dass eine juristische Person bei einem ausländischen Gründer registriert ist, sind für unsere Anwälte 3 Arbeitstage erforderlich. Dies ist die Zeit, die erforderlich ist, um alle erforderlichen Unterlagen zu übersetzen.
Wer kann eine Firma in Belarus eröffnen?
Gemäß der Gesetzgebung unseres Landes kann der Eigentümer und Gründer von Gesellschaften mit jeglicher Eigentumsform entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person, Bürger der Republik Belarus und Bürger fremder Länder und Organisationen sein.
Es gibt eine bestimmte Liste von Beschränkungen, unter denen es unmöglich ist, als Gründer einer juristischen Person aufzutreten. Grundsätzlich sind sie mit der Beteiligung des Gründers an anderen Organisationen am Prozess der Löschung verbunden, die für insolvent erklärt, in das Register von Organisationen mit einem erhöhten Risiko für wirtschaftliche Straftaten usw. eingetragen wurden.
Unter normalen Umständen haben Gründer selten die Möglichkeit zu prüfen, ob bestimmte für die Registrierung einer juristischen Person festgelegte Einschränkungen für einen zukünftigen Geschäftspartner gelten. Die Sanktionen gelten jedoch nicht für einen einzelnen Teilnehmer oder Gründer, sondern für die juristische Person selbst.
Wenn eine juristische Person von Ausländern für die staatliche Registrierung des Unternehmens gegründet wird, muss ein zusätzliches Paket von Dokumenten vorgelegt werden: ein legalisierter Handelsregisterauszug des Niederlassungslandes; gleichwertiger Nachweis des Rechtsstatus der Organisation gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie gegründet wurde; von einer ausländischen Person – eine Kopie eines Ausweises usw.
Die Anwälte unseres Büros kennen alle Anforderungen an die Gründer juristischer Personen in Belarus und die Fallstricke des Registrierungsprozesses. Sie helfen Ihnen bei der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente und vermeiden Probleme.
GENEHMIGUNG DES NAMENS DES GEGRÜNDETEN UNTERNEHMENS
Um ein Unternehmen in der Republik Belarus zu registrieren, müssen Sie einen eindeutigen Namen wählen. Die Wahl eines Namens sollte ernst genommen werden – ein gut gewählter Name wird zu einem Aktivposten des Unternehmens, kann seinen Marktwert beeinflussen und als Werbemittel verwendet werden.
Eine der Anforderungen für in Belarus gegründete Organisationen ist die Notwendigkeit, die Wörter „Belarus“ und „Minsk“ aus dem Namen auszuschließen. Bestimmte Einschränkungen gelten auch für die Verwendung der Wörter “national” und “belarussisch”.
Nachdem Sie sich für die Liste der möglichen Namen entschieden haben, müssen Sie die Registrierung auf das Vorhandensein von Namen überprüfen, die dem Punkt der Verwirrung ähnlich sind. Die Anwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen in wenigen Minuten online.
STANDORT DER GEGRÜNDETEN GESELLSCHAFT
Zusätzlich zum Namen ist es für die Eröffnung einer Gesellschaft in Belarus erforderlich, die juristische Anschrift zu bestimmen. Der vorgeschlagene Standort muss sich im Antrag auf staatliche Registrierung von juristischen Person sowie in der Charta widerspiegeln.
Falls Sie selbst keine geeignete Rechtsadresse für Ihre zukünftige Organisation finden, können Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden. Wir beraten Sie über die Vorteile der Registrierung und des Betriebs eines Unternehmens innerhalb der Freihandelszone und finden unter Berücksichtigung Ihrer Ziele, Fähigkeiten und des Umfangs Ihres Unternehmens die optimalste Option.
GRUNDKAPITAL DER GEGRÜNDETEN GESELLSCHAFT IN BELARUS
Derzeit ist der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals für GmBH, GmzH und Privatunternehmen in den Rechtsvorschriften der Republik Belarus nicht festgelegt.
Für Organisations- und Rechtsformen von CJSC oder OJSC beträgt die Mindestgröße des genehmigten Kapitals 100 bzw. 400 Basiseinheiten. Zum Zeitpunkt des 01.01.2019. Die Grundmenge betrug 25,5 belarussische Rubel.
Die richtig gewählte Größe des genehmigten Kapitals ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Tätigkeit des Unternehmens. Wenn sich beispielsweise am Ende des zweiten und jedes folgenden Geschäftsjahres herausstellt, dass der Wert des Nettovermögens einer juristischen Person unter dem genehmigten Kapital liegt, muss es auf eine Größe reduziert werden, die den Wert des Nettovermögens nicht überschreitet, was wiederum zwangsläufig zusätzliche Kosten verursacht. Um solche Situationen zu vermeiden, wird empfohlen, einen Geschäftsplan sorgfältig zu entwickeln.
Um einen Geschäftsplan zu erstellen sowie die Bedürfnisse und Fähigkeiten einer juristischen Person in der Phase ihrer Gründung zu bewerten und eine Entscheidung über die Größe des Grundkapitals zu treffen, können Sie sich an unsere Anwälte wenden.
DIREKTOR UND ERNENNUNG AUF DIE DIREKTORENSTELLE
Nach erfolgreicher Registrierung der Gesellschaft in das Register der Republik Belarus besteht der nächste Schritt in der Ernennung eines Direktors. Wenn der Direktor der geschaffenen Organisation eine Person ist, die ausländischer Staatsbürger ist (mit Ausnahme der Staatsbürger der Russischen Föderation, der Republik Armenien und der Republik Kasachstan), muss er eine Erlaubnis für das Recht auf Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus bekommen.
Das Verfahren zur Wahl des Leiters der Organisation und zur Durchführung dieser Entscheidung hängt von der organisatorischen und rechtlichen Form des Unternehmens ab. Die Wahl eines Managers in der Phase der Unternehmensgründung (vor Einreichung eines Antrags) ermöglicht die Aufnahme von Informationen über ihn in den Antrag auf staatliche Registrierung.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen Rechtsberatung für die Eröffnung eines Unternehmens in Belarus:
– Durchsetzung von Konsultationen zur richtigen Wahl der Organisations- und Rechtsform einer juristischen Person;
– Entwicklung und Definition der Unternehmensstruktur;
– Beratung bei der Bildung des Grundkapitals der Gesellschaft;
– Entwicklung der Satzung des Unternehmens nach Ihren Wünschen;
– uneingeschränkte rechtliche Unterstützung des Registrierungsprozesses eines Unternehmens bei den Registrierungsbehörden;
– Durchführung der erforderlichen Aktivitäten nach der Registrierung (Auswahl eines Steuersystems, Vorbereitung eines Dokumentenpakets für die Steuerbehörden usw.);
– Beratung bei der Auswahl einer Bank für die Wartung und Vorbereitung des erforderlichen Dokumentenpakets für die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank der Republik Belarus.
Das Team unserer Anwaltskanzlei ist mit allen Feinheiten der Eröffnung eines Unternehmens auf dem Gebiet der Republik Belarus vertraut. Wir helfen Ihnen dabei, die Eröffnung eines Unternehmens in Belarus so schnell, komfortabel und verständlich wie möglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.