Aufl?sung der Ehe in Belarus oder die Aufhebung der Ehe

Die Beendigung der Familienbeziehungen in der Republik Belarus kann durch Scheidungsprozess oder durch Aufhebung der Ehe erfolgen.

Wenn Sie nach der Eheschlie?ung von bestimmten Umst?nden erfahren haben, zum Beispiel, dass Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschlie?ung f?r arbeitsunf?hig erkl?rt wurde oder bereits in einer eingetragenen Ehe ist, hilft Ihnen ein Scheidungsanwalt, die Anerkennung einer solchen Ehe als unwirksam zu erkl?ren und alle ihre Folgen zu annulieren.

Eine Scheidungsberatung informiert Sie ?ber alle Nuancen der Ehescheidung, an denen Sie interessiert sind, einschlie?lich der M?glichkeit, eine Ehe f?r unwirksam zu erkl?ren.

SCHEIDUNGSANWALT IN BELARUS

Der Scheidungsanwalt erkl?rt genau die Gr?nde f?r die Ung?ltigkeitserkl?rung einer Ehe:

– Die Zustimmung zur Ehe war nicht freiwillig;

– Nichterreichung des heiratsf?higen Alters zum Zeitpunkt der Eheschlie?ung (in der Regel ist das heiratsf?hige Alter achtzehn Jahre alt und kann bei Schwangerschaft, Geburt und Erwerb der vollen Rechtsf?higkeit abgebaut werden);

– einer der Ehegatten ist bereits verheiratet, und diese Ehe wurde nicht aufgel?st;
– Ehepartner sind nahe Verwandte oder Adoptiveltern und werden untereinander adoptiert (zu Verwandte geh?ren in diesem Fall Eltern, Kinder, Gro?vater, Gro?mutter, Enkelkinder, Geschwister, die beide gemeinsame Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben);

– Einer der Ehegatten wird zum Zeitpunkt der Eheschlie?ung als gesch?ftsunf?hig anerkannt;

– Die Ehe ist fiktiv (die Ehe wurde geschlossen, um materielle oder andere Vorteile zu erhalten und nicht um eine Familie zu gr?nden). Eine Ehe kann nicht als fiktiv anerkannt werden, wenn die Personen, die diese Ehe registriert haben, tats?chlich vor dem Gericht, das den Fall verhandelt, eine Familie gegr?ndet haben.

Eine Ehe kann nur gerichtlich f?r nichtig erkl?rt werden. Dazu m?ssen Sie mit einer Klageschrift vor Gericht gehen, in der Ihnen ein Scheidungsanwalt helfen kann.

Durch eine Scheidungsberatung erhalten Sie ein Verst?ndnis f?r die M?glichkeit, eine Klage vor Gericht einzureichen. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe hat das Recht zu erheben:

– einer der Ehepartner;

– eine Person, deren Rechte durch den Abschluss dieser Ehe verletzt wurden;

– Pflegschafts- und Vormundschaftsbeh?rde in gesetzlich vorgesehenen F?llen;

– der Staatsanwalt in gesetzlich vorgesehenen F?llen;

– Organe f?r innere Angelegenheiten in F?llen, in denen die Ehe ausschlie?lich zum Zweck der Erteilung des Aufenthaltserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus geschlossen wurde.

Wird eine Klage von die nicht dazu berechtigte Person erhoben, wird die Einleitung des Verfahrens abgelehnt. Um schnell und effizient sich ans Gericht wenden, brauchen Sie einen Scheidungsanwalt.

Eine als nichtig anerkannte Ehe gilt ab dem Tag ihres Abschlusses als nichtig. Personen, die in einer als nichtig anerkannten Ehe waren, haben keine Rechte und Pflichten der Ehegatten.

Wenn einer der Ehegatten dem anderen verborgen hat, dass er verheiratet ist, hat das Gericht nach Anerkennung der Ehe als nichtig das Recht, Geld von ihm f?r den Unterhalt der mit ihm in einer nichtigen Ehe lebende Person einzuziehen, und hat auch das Recht, die Regeln f?r die G?tertrennung auf das von diesen Personen erworbene Eigentum zusammen mit anzuwenden der Moment der Ehe bis zu dem Moment, in dem die Ehe f?r nichtig erkl?rt wird.

Die Annullierung einer Ehe ber?hrt nicht die Rechte von Kindern, die in einer solchen Ehe geboren wurden.

Ein Ehegatte, der nicht ?ber Hindernisse f?r den Abschluss der Ehe wusste, hat das Recht, den von ihm bei der Registrierung der Ehe gew?hlten Nachnamen beizubehalten.

Der Scheidungsanwalt teilt Ihnen mit, dass die Scheidung gem?? die Gesetzgebung der Republik Belarus in administrativer und gerichtlicher Reihenfolge durchgef?hrt werden kann, und beschreibt, wie das Scheidungsverfahren in Ihrem speziellen Fall ablaufen wird.
Eine Scheidungsberatung kann helfen Ihnen zu verstehen, dass Ihre Ehe nicht aufgel?st werden kann. Der Scheidungsanwalt wird f?r Sie detailliert beschreiben, unter welchen Bedingungen das Scheidungsverfahren nach den Rechtsvorschriften der Republik Belarus nicht akzeptabel ist:

– w?hrend der Schwangerschaft der Frau;

– bis das Kind das Alter von drei Jahren erreicht hat, sofern keine schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten zum Scheidungsverfahren vorliegt, sofern es mit dem Kind zusammenlebt und f?r ihn elterliche F?rsorge leistet (au?er in F?llen, in denen die Vaterschaft in Bezug auf das Kind von einer anderen Person oder durch Gerichtsentscheidungsinformationen anerkannt wird ?ber den Ehemann als Vater des Kindes sind aus der Aufzeichnung der Geburtsurkunde des Kindes ausgeschlossen).

Verwaltungstechnisch wird eine Ehe aufgel?st, wenn folgende Bedingungen zusammen erf?llt sind:

– beide Ehepartner stimmen einer Scheidung zu;
– Sie haben keine gemeinsamen minderj?hrigen Kinder.

– Es gibt keinen Streit um Eigentum.

In diesem Fall m?ssen Sie nicht vor Gericht gehen. Es reicht aus, sich an das Standesamt zu wendenю. Ein Scheidungsanwalt hilft Ihnen dabei. Die Scheidung erfolgt fr?hestens einen Monat und sp?testens zwei Monate nach Einreichung eines gemeinsamen Scheidungsantrags.

Scheidungsprozess wird gerichtlich ?berpr?ft in folgenden F?llen:

– die Anwesenheit von gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren;

– wenn einer der Ehepartner nicht einverstanden ist;

– wenn einer der Ehegatten als vermisst, gesch?ftsunf?hig verurteilt wird, oder wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird.

Scheidungsverfahren vor Gericht werden durch Klageerhebung eingeleitet. In diesem Fall brauchen Sie lediglich einen Scheidungsanwalt.

Das Gericht gew?hrt den Ehegatten eine dreimonatige Frist, um Ma?nahmen zur Auss?hnung zu unternehmen, au?er in dem Fall, dass einer der Ehegatten als vermisst oder gesch?ftsunf?hig verurteilt wird oder angeklagt wird. Das Gericht hat das Recht, das Verfahren zu vertragen, indem es den Ehegatten innerhalb von sechs Monaten eine zus?tzliche Vers?hnungsfrist festlegt
.
Das Scheidungsverfahren endet mit der Ehescheidung, wenn das Gericht feststellt, dass das weitere Leben der Ehegatten und die Aufrechterhaltung der Familie unm?glich geworden sind. Bei der Pr?fung eines Klageantrags das Gericht soll das Verh?ltnis der Ehegatten, die Gr?nde f?r das Scheidungsprozess und die eigentlichen Gr?nde f?r die Diskrepanz zwischen den Ehegatten allseitig herausfinden.

Das Scheidungsverfahren beinhaltet die L?sung der folgenden Probleme von dem Gericht:

– mit wem der Eltern die Kinder leben werden,

– die Ordnung der Kommunikation mit Kindern und die Teilnahme an der Erziehung eines getrennt lebenden Elternteils;

– Die H?he des Unterhalts f?r Kinder (wenn es einen Streit ?ber die Erziehung und den Unterhalt von Kindern gibt);

– Die H?he des Unterhalts, der von einem der Ehegatten zugunsten des anderen zu erheben ist, wird festgelegt (auf Antrag des Ehegatten, der das Recht auf Unterhalt hat);

– die Teilung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Verm?gens (falls die Rechte Dritter nicht ber?hrt werden);

– die Namens?nderung zu dem M?dchennamen (ein Ehegatte, der seinen Nachnamen nach der Heirat in einen anderen ge?ndert hat, hat das Recht, diesen Nachnamen nach dem Ende des Scheidungsverfahrens zu tragen).

Eine Ehe gilt ab dem Datum der Registrierung der Aufl?sung der Ehe im Falle ihrer Aufl?sung durch das Standesamt oder ab dem Datum des Inkrafttretens der gerichtlichen Entscheidung ?ber die Eheaufl?sung als beendet.

Ein Scheidungsanwalt ist einfach dann erforderlich, wenn der Scheidungsprozess Schwierigkeiten mit sich bringt, beispielsweise wenn eine der Parteien ihre Zustimmung nicht gibt oder wenn gew?hnliche Kinder in den Prozess involviert sind.

Der Scheidungsanwalt unserer Anwaltskanzlei ist auf Scheidungsverfahren spezialisiert. Der Scheidungsanwalt verf?gt ?ber mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Vertretung von Scheidungs- und Nichtigkeitsf?llen.

RECHTSHILFE BEIM SHEIDUNGSVERFAHREN IN BELARUS

Der Scheidungsanwalt unserer Anwaltskanzlei leistet folgende Rechtshilfe:

– Beratung bei Scheidung (mit belarussischen Staatsb?rgern und Ausl?ndern) oder Eheaufhebung;
– Durchf?hrung von F?llen ?ber die Teilung des Verm?gens im Falle einer Scheidung, die Zuteilung eines ehelichen Anteils aus dem gemeinsamen Eigentum;
– Erstellung von Klageantr?gen (Scheidungsantr?ge) und Vertretung der Interessen des Kunden in Gerichtsverfahren;
– Bestimmung des Wohnortes minderj?hriger Kinder, Koordinierung des Verfahrens f?r die Kommunikation mit ihnen und Zwangsvollstreckung f?r den Kindesunterhalt.

Eine gesonderte Kategorie von F?llen im Bereich der Scheidung ist der Scheidungsprozess mit einem ausl?ndischen Staatsb?rger. Diese Kategorie von F?llen hat viele Besonderheiten, insbesondere wenn sich die Frage nach der Teilung des Verm?gens und der Festlegung des Verfahrens f?r die Kommunikation mit Kindern stellt. Die Konsultation zu Scheidungsprozess in solchen F?llen ist das erste, worauf unsere B?rger zur?ckgreifen.

Nat?rlich sind Scheidungsf?lle komplexe und umfassende F?lle, die in der Regel auch die Eigentumsverh?ltnisse und die Interessen von Kindern ber?hren. Daher vereinfacht ein Scheidungsanwalt in diesen F?llen den Scheidungsprozess erheblich. Wenn Sie sich von einer Ehe scheiden lassen, m?ssen Sie alle Besonderheiten der belarussischen Gesetzgebung in diesem Bereich kennen. Ein Scheidungsanwalt hilft Ihnen bei der L?sung einer komplexen Situation, wenn Sie Beratung zum Scheidungsprozess brauchen. Wenn Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, wird ein Scheidungsanwalt Sie vor allen m?glichen Problemen bewahren und Ihnen einer professionellen Meinung ?ber die Situation geben. Unser Scheidungsanwalt hilft Ihnen bei der ordnungsgem??en Einleitung des Scheidungsverfahrens und vertritt Ihre Interessen professionell vor Gericht, auch auf Seiten des Angeklagten. F?r weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.