Auflösung der Ehe in Belarus oder die Aufhebung der Ehe
Die Beendigung der Familienbeziehungen in der Republik Belarus kann durch Scheidungsprozess oder durch Aufhebung der Ehe erfolgen.
Wenn Sie nach der Eheschließung von bestimmten Umständen erfahren haben, zum Beispiel, dass Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung für arbeitsunfähig erklärt wurde oder bereits in einer eingetragenen Ehe ist, hilft Ihnen ein Scheidungsanwalt, die Anerkennung einer solchen Ehe als unwirksam zu erklären und alle ihre Folgen zu annulieren.
Eine Scheidungsberatung informiert Sie über alle Nuancen der Ehescheidung, an denen Sie interessiert sind, einschließlich der Möglichkeit, eine Ehe für unwirksam zu erklären.
SCHEIDUNGSANWALT IN BELARUS
Der Scheidungsanwalt erklärt genau die Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Ehe:
– Die Zustimmung zur Ehe war nicht freiwillig;
– Nichterreichung des heiratsfähigen Alters zum Zeitpunkt der Eheschließung (in der Regel ist das heiratsfähige Alter achtzehn Jahre alt und kann bei Schwangerschaft, Geburt und Erwerb der vollen Rechtsfähigkeit abgebaut werden);
– einer der Ehegatten ist bereits verheiratet, und diese Ehe wurde nicht aufgelöst;
– Ehepartner sind nahe Verwandte oder Adoptiveltern und werden untereinander adoptiert (zu Verwandte gehören in diesem Fall Eltern, Kinder, Großvater, Großmutter, Enkelkinder, Geschwister, die beide gemeinsame Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben);
– Einer der Ehegatten wird zum Zeitpunkt der Eheschließung als geschäftsunfähig anerkannt;
– Die Ehe ist fiktiv (die Ehe wurde geschlossen, um materielle oder andere Vorteile zu erhalten und nicht um eine Familie zu gründen). Eine Ehe kann nicht als fiktiv anerkannt werden, wenn die Personen, die diese Ehe registriert haben, tatsächlich vor dem Gericht, das den Fall verhandelt, eine Familie gegründet haben.
Eine Ehe kann nur gerichtlich für nichtig erklärt werden. Dazu müssen Sie mit einer Klageschrift vor Gericht gehen, in der Ihnen ein Scheidungsanwalt helfen kann.
Durch eine Scheidungsberatung erhalten Sie ein Verständnis für die Möglichkeit, eine Klage vor Gericht einzureichen. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe hat das Recht zu erheben:
– einer der Ehepartner;
– eine Person, deren Rechte durch den Abschluss dieser Ehe verletzt wurden;
– Pflegschafts- und Vormundschaftsbehörde in gesetzlich vorgesehenen Fällen;
– der Staatsanwalt in gesetzlich vorgesehenen Fällen;
– Organe für innere Angelegenheiten in Fällen, in denen die Ehe ausschließlich zum Zweck der Erteilung des Aufenthaltserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus geschlossen wurde.
Wird eine Klage von die nicht dazu berechtigte Person erhoben, wird die Einleitung des Verfahrens abgelehnt. Um schnell und effizient sich ans Gericht wenden, brauchen Sie einen Scheidungsanwalt.
Eine als nichtig anerkannte Ehe gilt ab dem Tag ihres Abschlusses als nichtig. Personen, die in einer als nichtig anerkannten Ehe waren, haben keine Rechte und Pflichten der Ehegatten.
Wenn einer der Ehegatten dem anderen verborgen hat, dass er verheiratet ist, hat das Gericht nach Anerkennung der Ehe als nichtig das Recht, Geld von ihm für den Unterhalt der mit ihm in einer nichtigen Ehe lebende Person einzuziehen, und hat auch das Recht, die Regeln für die Gütertrennung auf das von diesen Personen erworbene Eigentum zusammen mit anzuwenden der Moment der Ehe bis zu dem Moment, in dem die Ehe für nichtig erklärt wird.
Die Annullierung einer Ehe berührt nicht die Rechte von Kindern, die in einer solchen Ehe geboren wurden.
Ein Ehegatte, der nicht über Hindernisse für den Abschluss der Ehe wusste, hat das Recht, den von ihm bei der Registrierung der Ehe gewählten Nachnamen beizubehalten.
Der Scheidungsanwalt teilt Ihnen mit, dass die Scheidung gemäß die Gesetzgebung der Republik Belarus in administrativer und gerichtlicher Reihenfolge durchgeführt werden kann, und beschreibt, wie das Scheidungsverfahren in Ihrem speziellen Fall ablaufen wird.
Eine Scheidungsberatung kann helfen Ihnen zu verstehen, dass Ihre Ehe nicht aufgelöst werden kann. Der Scheidungsanwalt wird für Sie detailliert beschreiben, unter welchen Bedingungen das Scheidungsverfahren nach den Rechtsvorschriften der Republik Belarus nicht akzeptabel ist:
– während der Schwangerschaft der Frau;
– bis das Kind das Alter von drei Jahren erreicht hat, sofern keine schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten zum Scheidungsverfahren vorliegt, sofern es mit dem Kind zusammenlebt und für ihn elterliche Fürsorge leistet (außer in Fällen, in denen die Vaterschaft in Bezug auf das Kind von einer anderen Person oder durch Gerichtsentscheidungsinformationen anerkannt wird über den Ehemann als Vater des Kindes sind aus der Aufzeichnung der Geburtsurkunde des Kindes ausgeschlossen).
Verwaltungstechnisch wird eine Ehe aufgelöst, wenn folgende Bedingungen zusammen erfüllt sind:
– beide Ehepartner stimmen einer Scheidung zu;
– Sie haben keine gemeinsamen minderjährigen Kinder.
– Es gibt keinen Streit um Eigentum.
In diesem Fall müssen Sie nicht vor Gericht gehen. Es reicht aus, sich an das Standesamt zu wendenю. Ein Scheidungsanwalt hilft Ihnen dabei. Die Scheidung erfolgt frühestens einen Monat und spätestens zwei Monate nach Einreichung eines gemeinsamen Scheidungsantrags.
Scheidungsprozess wird gerichtlich überprüft in folgenden Fällen:
– die Anwesenheit von gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren;
– wenn einer der Ehepartner nicht einverstanden ist;
– wenn einer der Ehegatten als vermisst, geschäftsunfähig verurteilt wird, oder wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird.
Scheidungsverfahren vor Gericht werden durch Klageerhebung eingeleitet. In diesem Fall brauchen Sie lediglich einen Scheidungsanwalt.
Das Gericht gewährt den Ehegatten eine dreimonatige Frist, um Maßnahmen zur Aussöhnung zu unternehmen, außer in dem Fall, dass einer der Ehegatten als vermisst oder geschäftsunfähig verurteilt wird oder angeklagt wird. Das Gericht hat das Recht, das Verfahren zu vertragen, indem es den Ehegatten innerhalb von sechs Monaten eine zusätzliche Versöhnungsfrist festlegt
.
Das Scheidungsverfahren endet mit der Ehescheidung, wenn das Gericht feststellt, dass das weitere Leben der Ehegatten und die Aufrechterhaltung der Familie unmöglich geworden sind. Bei der Prüfung eines Klageantrags das Gericht soll das Verhältnis der Ehegatten, die Gründe für das Scheidungsprozess und die eigentlichen Gründe für die Diskrepanz zwischen den Ehegatten allseitig herausfinden.
Das Scheidungsverfahren beinhaltet die Lösung der folgenden Probleme von dem Gericht:
– mit wem der Eltern die Kinder leben werden,
– die Ordnung der Kommunikation mit Kindern und die Teilnahme an der Erziehung eines getrennt lebenden Elternteils;
– Die Höhe des Unterhalts für Kinder (wenn es einen Streit über die Erziehung und den Unterhalt von Kindern gibt);
– Die Höhe des Unterhalts, der von einem der Ehegatten zugunsten des anderen zu erheben ist, wird festgelegt (auf Antrag des Ehegatten, der das Recht auf Unterhalt hat);
– die Teilung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Vermögens (falls die Rechte Dritter nicht berührt werden);
– die Namensänderung zu dem Mädchennamen (ein Ehegatte, der seinen Nachnamen nach der Heirat in einen anderen geändert hat, hat das Recht, diesen Nachnamen nach dem Ende des Scheidungsverfahrens zu tragen).
Eine Ehe gilt ab dem Datum der Registrierung der Auflösung der Ehe im Falle ihrer Auflösung durch das Standesamt oder ab dem Datum des Inkrafttretens der gerichtlichen Entscheidung über die Eheauflösung als beendet.
Ein Scheidungsanwalt ist einfach dann erforderlich, wenn der Scheidungsprozess Schwierigkeiten mit sich bringt, beispielsweise wenn eine der Parteien ihre Zustimmung nicht gibt oder wenn gewöhnliche Kinder in den Prozess involviert sind.
Der Scheidungsanwalt unserer Anwaltskanzlei ist auf Scheidungsverfahren spezialisiert. Der Scheidungsanwalt verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Vertretung von Scheidungs- und Nichtigkeitsfällen.
RECHTSHILFE BEIM SHEIDUNGSVERFAHREN IN BELARUS
Der Scheidungsanwalt unserer Anwaltskanzlei leistet folgende Rechtshilfe:
– Beratung bei Scheidung (mit belarussischen Staatsbürgern und Ausländern) oder Eheaufhebung;
– Durchführung von Fällen über die Teilung des Vermögens im Falle einer Scheidung, die Zuteilung eines ehelichen Anteils aus dem gemeinsamen Eigentum;
– Erstellung von Klageanträgen (Scheidungsanträge) und Vertretung der Interessen des Kunden in Gerichtsverfahren;
– Bestimmung des Wohnortes minderjähriger Kinder, Koordinierung des Verfahrens für die Kommunikation mit ihnen und Zwangsvollstreckung für den Kindesunterhalt.
Eine gesonderte Kategorie von Fällen im Bereich der Scheidung ist der Scheidungsprozess mit einem ausländischen Staatsbürger. Diese Kategorie von Fällen hat viele Besonderheiten, insbesondere wenn sich die Frage nach der Teilung des Vermögens und der Festlegung des Verfahrens für die Kommunikation mit Kindern stellt. Die Konsultation zu Scheidungsprozess in solchen Fällen ist das erste, worauf unsere Bürger zurückgreifen.
Natürlich sind Scheidungsfälle komplexe und umfassende Fälle, die in der Regel auch die Eigentumsverhältnisse und die Interessen von Kindern berühren. Daher vereinfacht ein Scheidungsanwalt in diesen Fällen den Scheidungsprozess erheblich. Wenn Sie sich von einer Ehe scheiden lassen, müssen Sie alle Besonderheiten der belarussischen Gesetzgebung in diesem Bereich kennen. Ein Scheidungsanwalt hilft Ihnen bei der Lösung einer komplexen Situation, wenn Sie Beratung zum Scheidungsprozess brauchen. Wenn Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, wird ein Scheidungsanwalt Sie vor allen möglichen Problemen bewahren und Ihnen einer professionellen Meinung über die Situation geben. Unser Scheidungsanwalt hilft Ihnen bei der ordnungsgemäßen Einleitung des Scheidungsverfahrens und vertritt Ihre Interessen professionell vor Gericht, auch auf Seiten des Angeklagten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.