Berufserlaubnis in Belarus
Die Anw?lte unserer Anwaltskanzlei verf?gen ?ber umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ausl?ndischen Staatsb?rgern und ausl?ndischen Unternehmen bei der Erlangung einer Berufserlaubnis in der Republik Belarus. Die Anw?lte unserer Kanzlei sprechen flie?end Englisch, was die Arbeit mit ausl?ndischen Staatsb?rgern und ausl?ndischen Unternehmen in diesem Bereich sicherlich erleichtert. Wir betreuen eine gro?e Anzahl ausl?ndischer Unternehmen und Vertretungen ausl?ndischer Organisationen und erteilen j?hrlich etwa 200 Arbeitserlaubnisse.
Jedes Jahr kommen Zehntausende ausl?ndischer Staatsb?rger zur Arbeit in die Republik Belarus. Um legal in der Republik Belarus arbeiten zu k?nnen, m?ssen in der Regel alle ausl?ndischen Staatsb?rger eine Berufserlaubnis erhalten (der offizielle Name lautet „Sondergenehmigung f?r das Recht, in der Republik Belarus zu arbeiten“).
WAS IST EINE BERUFSERLAUBNIS (SONDERARBEITSERLAUBNIS
Eine Sondererlaubnis zur Gewinnung ausl?ndischer Arbeitnehmer ist ein Dokument, das es einem Arbeitgeber erm?glicht, ausl?ndische Staatsb?rger legal zur Arbeit zu bewegen. Diese Erlaubnis muss f?r jeden ausl?ndischen Arbeitnehmer eingeholt werden, wobei bestimmte gesetzlich vorgesehene Kategorien von B?rgern nicht ber?cksichtigt werden.
Ein Ausl?nder kann von einer juristischen Person oder einem einzelnen Unternehmer eingestellt werden. Die Organisationsform spielt in diesem Fall keine Rolle. Es kann sich auch um ein ausl?ndisches Unternehmen handeln, wenn seine Repr?sentanz im Hoheitsgebiet der Republik Belarus angesiedelt ist.
Ohne eine solche Erlaubnis kann der Arbeitgeber einfach keinen Ausl?nder besch?ftigen, andernfalls wird der Arbeitgeber haftbar gemacht und riskiert hohe Geldstrafen und wird der M?glichkeit beraubt, Ausl?nder legal zur Arbeit zu bewegen.
WER MUSS KEINE SONDERARBEITSERLAUBNIS IN BELARUS BEKOMMEN?
Die Notwendigkeit, eine Sonderarbeitserlaubnis zu bekommen, gilt f?r alle ausl?ndischen Staatsb?rger, die keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Belarus haben. Diese Regel hat jedoch einige Ausnahmen, sie sind im Gesetz „?ber externe Arbeitsmigration“ und in verschiedenen internationalen Abkommen mit der Republik Belarus verankert.
Au?ergew?hnliche ausl?ndische Staatsb?rger, die nicht der Regel unterliegen, dass eine Sondererlaubnis erforderlich ist, sind: Staatsb?rger von L?ndern, die Teil der EAEU sind; Ausl?nder, die eine Hochschulausbildung an Universit?ten der Republik Belarus erhalten oder diese bereits abgeschlossen haben und nach Abschluss des Fachs 1 Jahr lang arbeiten; Preistr?ger internationaler Auszeichnungen; HTP (High-Tech-Park) -Bewohner; Personen, die den Fl?chtlingsstatus erhalten; F?cher, die zur Bildungsarbeit an Universit?ten ins Land kamen; zur Installation oder Schulung im Umgang mit Ger?ten eingeladen; Vertreter von Konsulaten, diplomatischen Vertretungen und anderen internationalen Organisationen; ausl?ndische Medienjournalisten; Geistliche.
WO MAN DIE DOKUMENTE F?R ERTEILUNG EINER SONDERERLAUBNIS REICHT EIN?
Um eine Sondergenehmigung zu erhalten, muss sich ein Arbeitgeber an das Amt f?r Staatsb?rgerschaft und Migration wenden.
Solche Genehmigungen werden erst nach Bearbeitung der eingereichten Unterlagen erteilt, es gibt keinen Grund zur Ablehnung und es wurde eine positive Entscheidung getroffen, dass ausl?ndische Staatsb?rger oder Staatenlose in unserem Land im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten k?nnen.
?BERLEGUNGSBEDINGUNGEN VON DOKUMENTEN F?R DIE AUSGABE EINER BESONDEREN ARBEITSERLAUBNIS
Die Frist f?r die Pr?fung von Unterlagen f?r die Erteilung der betreffenden Genehmigung betr?gt 15 Tage, die ab dem n?chsten Tag nach dem Tag berechnet werden, an dem der Arbeitgeber der staatlichen Stelle Unterlagen vorlegt.
Die Ausnahme bilden ausl?ndische Staatsb?rger, die Investoren in der Republik Belarus sind, sowie Arbeitgeber, die in der HTP oder im Infopark ans?ssig sind. F?r sie betr?gt die maximale Frist f?r die Pr?fung von Dokumenten 7 Tage.
ERHALTEN EINER BESONDEREN ERLAUBNIS F?R DIE ARBEIT F?R DEN DIREKTOR
F?r Ausl?nder, die in das Gebiet der Republik Belarus kommen, um in der Person des Direktors des Unternehmens, in dem er Gr?nder oder Eigent?mer ist, Arbeitst?tigkeiten auszu?ben, gibt es einige Besonderheiten bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis.
Wie andere ausl?ndische Staatsb?rger muss ein solcher Direktor eine Sondergenehmigung einholen, aber in diesem Fall gelten die Migrationsdienste nicht f?r Informationen bei den Arbeits-, Besch?ftigungs- und Sozialschutzbeh?rden. Dementsprechend spielt es keine Rolle, ob es unter den Wei?russen andere Kandidaten f?r das Amt des Direktors gibt. Die gleichen Regeln gelten f?r hochqualifizierte Arbeitskr?fte.
Wenn der Arbeitgeber die Erlaubnis zur Anwerbung ausl?ndischer Arbeitskr?fte einholen muss, umfasst die Anzahl der ausl?ndischen Arbeitskr?fte nicht den betreffenden Direktor sowie hochqualifizierte Arbeitskr?fte.
STAATLICHE GEB?HR F?R DIE ERTEILUNG EINER SONDERARBEITSERLAUBNIS
Die staatliche Pflicht f?r die Erteilung einer Sondergenehmigung f?r die Arbeit in Belarus betr?gt 5 Grundeinheiten, und eine einmalige Verl?ngerung einer solchen Genehmigung kostet 3 Grundeinheiten.
Dieses Verfahren ist f?r Anleger, die sich f?r die Umsetzung der Bedingungen des Investitionsabkommens mit der Republik Belarus interessieren, kostenlos.
VERWEIGERUNG DER ERTEILUNG EINER SONDERARBEITSERLAUBNIS IN BELARUS
Die Gr?nde f?r die Verweigerung der Erteilung einer Sonderarbeitserlaubnis treten in der Regel entweder aus alternativen Gr?nden oder aus bedingungslosen Gr?nden auf.
Betrachten wir die h?ufigsten Gr?nde, warum Regierungsbeh?rden aufgrund unangemessener Handlungen des Arbeitgebers m?glicherweise keine Arbeitserlaubnis ausstellen.
Einer der Gr?nde f?r die Ablehnung k?nnte das Fehlen von Beweisen des Arbeitgebers sein, dass er unter B?rgern der Republik Belarus nach Arbeitnehmern gesucht und keine geeigneten Kandidaten gefunden hat. Um diesen Fehler zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber vor der Einstellung eines Ausl?nders eine Stelle bei der “Republican Bank of Vacancies” einstellen.
Wenn sich die belarussischen Staatsb?rger, die die f?r den Arbeitgeber erforderlichen Kriterien erf?llen, um die Stelle bewerben, kann dies ein weiterer Grund f?r die Verweigerung der Erteilung einer Sondererlaubnis durch einen Ausl?nder sein.
Der Arbeitgeber erh?lt keine Sondererlaubnis, wenn sich seine juristische Person, an der der ausl?ndische Arbeitnehmer beteiligt ist, im Konkurs befindet.
Der Grund, warum der Arbeitgeber definitiv eine Ablehnung erh?lt, ist die Bereitstellung falscher Informationen oder ungenauer Dokumente, die erforderlich sind, um die entsprechende Genehmigung f?r den Arbeitnehmer zu erhalten.
Der Mitarbeiter selbst und seine Biografie k?nnen auch eine wichtige Rolle bei der Erlangung oder Verweigerung einer Arbeitserlaubnis spielen.
Wenn ein Ausl?nder in die Liste der Personen aufgenommen wird, deren Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus verboten oder unerw?nscht ist, kann er keine Sondergenehmigung erhalten.
Wenn dem Arbeitnehmer eine strafrechtliche Sanktion zuerkannt wurde, die ihm die Aus?bung der vom Arbeitgeber angebotenen T?tigkeit untersagt, wird die Erlaubnis ebenfalls verweigert.
Gr?nde f?r die Ablehnung k?nnen auch unter dem Wortlaut des Schutzes der nationalen Sicherheit des Landes verborgen sein. Dieser Grund wird nicht durch Gesetze oder Regierungsbeh?rden erkl?rt, was es f?r Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwierig macht, ihn zu beseitigen.
Der Mitarbeiter wird auch abgelehnt, wenn er f?nfmal oder ?fter gegen das Verwaltungsgesetzgebung versto?en hat.
Die Staatsb?rgerschaft eines ausl?ndischen Arbeitnehmers spielt eine Rolle bei der Erteilung einer Erlaubnis auch. Eine Person wird abgelehnt, wenn sie Staatsb?rger eines Landes ist, das im Hinblick auf die Migration ung?nstig ist.
Die erneute Einreichung der Dokumenten ist zul?ssig, aber zun?chst m?ssen alle Gr?nde beseitigt werden, aus denen dem Arbeitgeber das vorherige Mal verweigert wurde.
Aus diesem Artikel folgt, dass eine Sondererlaubnis f?r Arbeitst?tigkeit ein wesentliches Merkmal f?r einen ausl?ndischen Staatsb?rger ist, der in Belarus arbeiten m?chte. Der Arbeitgeber sollte sich nicht nur darum k?mmern, alle erforderlichen Erlaubnissen f?r Ausl?nder zu erhalten, sondern auch verantwortungsbewusst mit der Wahl der Arbeitnehmer umgehen, da einige der Gr?nde, warum Regierungsbeh?rden m?glicherweise gegen die Pl?ne des Arbeitgebers f?r einen bestimmten B?rger versto?en, in der Pers?nlichkeit des mutma?lichen Untergebenen verborgen sein k?nnen.
Die Anw?lte unserer Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei der Erteilung einer Berufserlaubnis in Belarus wie folgt zur Verf?gung:
– Beratung in allen Fragen der Erlangung (Erneuerung) einer Berufserlaubnis in Belarus;
– Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente f?r die Einreichung einer Berufserlaubnis von ausl?ndischen Arbeitnehmer in der Republik Belarus sowie deren Erneuerung, einschlie?lich der Begleitung Sie zu den Beh?rden f?r Staatsb?rgerschaft und Migration;
– Entwicklung von Arbeitsvertr?gen mit ausl?ndischen Staatsb?rgern und Unterst?tzung ihrer Registrierung in der Republik Belarus;
– Registrierung der Beendigung der Arbeitsbeziehungen mit einem ausl?ndischen Arbeitnehmer und Vorlage einer Berufserlaubnis bei den Beh?rden f?r Staatsb?rgerschaft und Migration.
Unsere hochqualifizierten Anw?lte helfen Ihnen dabei, die oben genannten Verfahren gem?? der geltenden Gesetzgebung der Republik Belarus schnell und korrekt durchzuf?hren und so schnell wie m?glich eine Arbeitserlaubnis in Belarus zu erhalten. Wenn Sie eine Berufserlaubnis in Belarus ben?tigen, kontaktieren Sie uns bitte und wir helfen Ihnen gerne weiter.