Teilung des Vermögens der Ehegatten

TEILUNGSANWALT

In der modernen Welt ist die Teilung des Vermögens der Ehegatten ein dringendes Problem. Es ist möglich, das Schicksal des Eigentums während seiner nicht gerichtlich zu bestimmen: die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Teilung des Vermögens untereinander schließen, und dieses Problem kann gegebenenfalls im Ehevertrag geregelt werden. Wenn jedoch ein Streit über das Recht am Vermögen entsteht oder die Parteien sich nicht abstimmen können, wird der Streit vor Gericht entscheidet. In diesem Fall benötigen Sie einen Scheidungs- und Teilungsanwalt.

Unser Teilungsanwalt verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Beilegung dieser Streitigkeiten. Wir begleiten Kunden in allen Verfahrensschritte bis zum tatsächlichen Abschluss des Verfahrens zur Teilung des Vermögens.

Jedes bewegliche und unbewegliche Vermögen, das die Ehegatten während der Ehe erworben haben, ist ihr gemeinsames Eigentum. Aber es keine Rolle spielt, bei welchem der Ehegatten dieses Eigentum registriert wurde. Der Anwalt für die Teilung des Vermögens erklärt Ihnen – auf die eine oder andere Weise ist es gemeinsames Eigentum.

Zu diesem Vermögen können gehören:

1) unbewegliche und bewegliche Sachen (Wohn- und Nichtwohngebäude und -grundstücke; Bodenstücke; Verkehrsmitteln; Möbel; Haushaltsgeräte; Schmuck; Tiere und Pflanzen; Kunstwerke usw.);
2) Einkommen der Ehegatten aus Arbeitstätigkeit, unternehmerischer Tätigkeit und den Ergebnissen geistiger Tätigkeit (Lizenzgebühren usw.); Renten, Zulagen, Stipendien und andere Barzahlungen;
3) Einlagen (Einlagen) bei Banken; Beteiligungsanteile (oder Anteile) an Wirtschaftsunternehmen (oder Genossenschaften), Eigentum von Einheitsunternehmen;
4) sonstiges Eigentum, dessen Eigentumsrecht zu den Bürgern gehören kann.

Unser Anwalt für die Aufteilung des Eigentums in Minsk wird Ihnen ausführlich erklären, welches Eigentum in Ihrer spezifischen Situation das gemeinsame Eigentum sein wird.

Ein Teilungsanwalt wird Sie darauf aufmerksam machen, dass das gemeinsame Eigentum nicht nur Dinge, sondern auch Eigentumsrechte umfasst, einschließlich Forderungsrechte über im Interesse der Familie entstehende Verpflichtungen, sowie gemeinsame Schulden von Ehepartnern. Deshalb kann das eheliches Gesamtgut Geld und andere Dinge umfassen, die einer der Ehegatten im Rahmen eines Kreditvertrags oder eines Darlehensvertrages erhalten hat, sowie Eigentum, das durch einen Kredit (Darlehen) erworben wurde, wenn ein solcher Vertrag geschlossen wurde, um den Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden. In der Regel wirft die Aufteilung des mit einem Darlehen belasteten Eigentums viele Fragen der Parteien auf. Unser Anwalt für die Teilung des Vermögens ist bereit, bei der Lösung von Situationen jeglicher Komplexität zu helfen.

Der Anwalt für die Teilung des Vermögens unserer Anwaltskanzlei wird der Teilung des Vermögens, das das persönliche Eigentum jedes Ehegatten ist, besondere Aufmerksamkeit lenken, weil seine Aufteilung in der Regel die größten Konflikte verursacht. Dieses Eigentum wird als ein gemeinsames Eigentum anerkennt, wenn während der Ehe Investitionen getätigt wurden, die den Wert dieses Eigentums erheblich erhöhten. In diesem Fall soll dieses Vermögen geteilt werden.

Ein Teilungsanwalt in Minsk erklären Ihnen, dass das Eigentumsregime der Ehegatten in der Regel das Regime des gemeinsamen Eigentums ist. Die Ehegatten haben jedoch das Recht, sich auf die Anwendung eines anderen Regimes ihres Eigentums im Ehevertrag zu einigen, indem sie beispielsweise ein Regime des geteilten oder getrennten Eigentums für das gesamte Eigentum festlegen oder einige seiner Typen. Ein Ehevertrag kann die bedingungslose Wahrung des persönlichen Eigentumsrechts eines der Ehegatten auf Eigentum vorsehen, das aufgrund des Gesetzes dem gemeinsamen Miteigentum zugeschrieben werden kann.

Die Ehegatten können einvernehmlich ein anderes Verfahren und andere Bedingungen für die Aufteilung des Eigentums festlegen, nicht nur durch den Ehevertrag, sondern auch durch die Vereinbarung über die Teilung des Vermögens, während sowohl das gesamte Eigentum als auch ein bestimmter Teil des gemeinsamen Eigentums aufgeteilt werden können. Ein Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei hilft Ihnen, eine Einigung über die Teilung des Vermögens zu erzielen, wenn die Parteien verhandlungsbereit sind.

Unser Anwalt für Scheidung und Aufteilung des Eigentums erklären Ihnen, dass eine Teilung des Vermögens der Ehegatten jederzeit möglich ist, sowohl während der Ehe als auch nach deren Auflösung. Wenn die Ehegatten vor der Lösung der Frage der Aufteilung des Eigentums keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, berücksichtigt die Teilung nur das Vermögen, das zu diesem Zeitpunkt ihr gemeinsames Eigentum war. Wenn die Ehegatten bei Auflösung der Ehe nicht die Verpflichtung zum gemeinsamen Eigentum erklärt haben, behalten sie das gleiche Recht, dieses Eigentum zu denselben Bedingungen zu besitzen, zu nutzen und zu veräußern.

Es wird davon ausgegangen, dass die Anteile der Ehegatten bei der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums gleich sind, da die Gleichheit der Rechte der Ehegatten auf Miteigentum gesetzlich verankert ist. Unser Anwalt für die Aufteilung des Eigentums in Minsk erklären gegebenenfalls die Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der Gleichheit bei der Aufteilung des Eigentums von Ehepartnern.

Der Anwalt der Immobilienabteilung erklärt, wann der Anteil reduziert werden kann:

– wenn einer der Ehegatten aus respektlosen Gründen kein unabhängiges Einkommen (Einkommen) hatte (Arbeitsverweigerung der Ehegatte);
– für den Fall, dass einer der Ehegatten das gemeinsame Eigentum zum Nachteil der Interessen der Familie ausgegeben hat.
Ausgaben für gemeinsames Eigentum sind als Veräußerung oder sonstige Einschränkung materieller Eigentumsrechte zu verstehen, die einem der Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten oder ohne dessen Wissen auf gemeinsames Eigentum zurückzuführen sind, wenn diese Ausgaben den Interessen des anderen Ehegatten und (oder) seiner minderjährigen Kinder zuwiderlaufen.
Ein Teilungsanwalt in Minsk teilt Ihnen mit, in welchen Fällen der Anteil erhöht werden kann:
– Berücksichtigung der Interessen der Ehegatten, die Aufmerksamkeit verdienen (Fälle, in denen einem der Ehegatten aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, die Möglichkeit genommen wird, Arbeitseinkommen usw. zu erhalten);
– Berücksichtigung der Interessen von Kindern, deren Eigentumsrechte von der Aufteilung des Eigentums der Eltern betroffen sind (der Elternteil, bei dem die Kinder leben, trägt mehr Kosten für ihren Unterhalt).

Die Liste der Gründe ist nicht vollständig.

Gleichzeitig mit der Teilung des Vermögens der Ehegatten erfolgt die Teilung der Schulden und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Ehegatten. Der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei kennt alle Nuancen und Feinheiten der Aufteilung der Schulden.

Die Teilung der Schulden der Ehegatten erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie die Teilung ihres Vermögens. Dementsprechend sollten die Gesamtschulden proportional zu dem bei der Teilung erhaltenen Vermögen aufgeteilt werden. Der Wert und die Menge des jedem Ehegatten zugewiesenen Vermögens sollten bei der Verteilung der Schulden zwischen ihnen berücksichtigt werden.

Die gemeinsamen Schulden der Ehegatten bei der Teilung des Vermögens der Ehegatten werden zwischen den Ehegatten verhältnismäßig zu den ihnen zugeteilten Anteilen verteilt. Zum Beispiel, wenn die Ehegatten das Vermögen auf Kredit kaufen und dieses Vermögen dann zu gleichen Anteile teilen, wird verbleibende Schulden für einen Kredit in dieselben Teile aufgeteilt.

Der Wert des zu teilenden Eigentums wird auf der Grundlage der Preise bestimmt, die am Tag der Einigung zwischen den Ehegatten oder der gerichtlichen Entscheidung gelten. Die Teilung des Vermögens oder die Aussonderung eines Teils aus dem Gesamtvermögen ist möglich, wenn dieses Vermögen teilbar ist. Wenn das Vermögen an einen der Ehegatten übertragen wird, dessen Wert den ihm zustehenden Anteil übersteigt, sollte dem anderen Ehegatten eine angemessene finanzielle oder sonstige Entschädigung gewährt werden. Der Teilungsanwalt verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung bei der Umsetzung einer fairen Aufteilung des Eigentums.

Unser Teilungsanwalt hilft häufig bei der Beilegung von Streitigkeiten, wenn einer der Ehegatten versucht, den Anteil des anderen Ehegatten am gemeinsamen Vermögen unter Bezugnahme auf die von ihm ausschließlich bezahlten allgemeinen Schulden zu verringern, oder behauptet, dass Vermögen eines der Ehegatten üblich ist; unterschätzt den Wert des Eigentums, das auf einen anderen Ehepartner übertragen werden muss. Der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei verfügt über ein breites theoretisches und praktisches Wissen über Streitigkeiten der Teilung des Vermögens. Unser Teilungsanwalt kann Ihnen spezifische Maßnahmen anbieten, um solchen Situationen entgegenzuwirken.

Während die Frage der Teilung des Vermögens entschieden wird, hilft Ihnen der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei bei Bedarf bei der Einleitung von Maßnahmen zur Klagesicherung, um das Vermögen unverändert zu erhalten. Insbesondere kann das Gericht das sich beim zweiten Ehegatten oder anderen Personen befindende Vermögen beschlagnahmen.

Ein Teilungsanwalt in Minsk erklärt Ihnen, wie Sie sich schützen und das Eigentum an dem gemeinsamen Eigentum der Ehegatten durch einen Notar bescheinigen können. Gemäß Artikel 87 des Gesetzes “Über Notare und notarielle Tätigkeiten” stellt ein Notar auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Ehegatten einem von ihnen oder beiden Ehegatten eine Eigentumsbescheinigung über einen Anteil an dem von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Vermögen aus. Sie kann sowohl während der Ehe als auch nach der Auflösung der Ehe ausgestellt werden, unabhängig von der Zeit, die nach ihrer Auflösung vergangen ist.

Unser Teilungsanwalt leistet folgende Rechtshilfe:

– berät bei der Aufteilung des während der Ehe erworbenen gemeinsamen Vermögens;
– bereitet die erforderlichen Unterlagen zur Teilung des Vermögens vor, einschließlich Klageantrag;
– vertritt vor Gericht Interessen in Bezug auf die Teilung des Vermögens der Ehegatten;
– nimmt an Mediation im Bereich der Teilung des Vermögens teil;
– die mit dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten getätigten Transaktionen in Frage stellt.
Natürlich handelt es sich bei Fällen über die Teilung des Vermögens von Ehegatten um komplexe und umfassende Fälle. In solchen Fällen müssen alle Besonderheiten der belarussischen Gesetzgebung in diesem Bereich bekannt sein. Ein Teilungsanwalt in Minsk, falls Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, wird Sie vor den Problemen bewahren, die bei der Teilung des Vermögens auftreten, und Ihnen einen professionellen Überblick über die Situation geben. Unser Teilungsanwalt hilft Ihnen, sich auf rechtliche Weise beim Gericht zu bewerben und Ihre Interessen vor Gericht, auch auf Seiten des Angeklagten, professionell zu vertreten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.