Teilung des Verm?gens der Ehegatten

TEILUNGSANWALT

In der modernen Welt ist die Teilung des Verm?gens der Ehegatten ein dringendes Problem. Es ist m?glich, das Schicksal des Eigentums w?hrend seiner nicht gerichtlich zu bestimmen: die Ehegatten k?nnen eine Vereinbarung ?ber die Teilung des Verm?gens untereinander schlie?en, und dieses Problem kann gegebenenfalls im Ehevertrag geregelt werden. Wenn jedoch ein Streit ?ber das Recht am Verm?gen entsteht oder die Parteien sich nicht abstimmen k?nnen, wird der Streit vor Gericht entscheidet. In diesem Fall ben?tigen Sie einen Scheidungs- und Teilungsanwalt.

Unser Teilungsanwalt verf?gt ?ber mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Beilegung dieser Streitigkeiten. Wir begleiten Kunden in allen Verfahrensschritte bis zum tats?chlichen Abschluss des Verfahrens zur Teilung des Verm?gens.

Jedes bewegliche und unbewegliche Verm?gen, das die Ehegatten w?hrend der Ehe erworben haben, ist ihr gemeinsames Eigentum. Aber es keine Rolle spielt, bei welchem der Ehegatten dieses Eigentum registriert wurde. Der Anwalt f?r die Teilung des Verm?gens erkl?rt Ihnen – auf die eine oder andere Weise ist es gemeinsames Eigentum.

Zu diesem Verm?gen k?nnen geh?ren:

1) unbewegliche und bewegliche Sachen (Wohn- und Nichtwohngeb?ude und -grundst?cke; Bodenst?cke; Verkehrsmitteln; M?bel; Haushaltsger?te; Schmuck; Tiere und Pflanzen; Kunstwerke usw.);
2) Einkommen der Ehegatten aus Arbeitst?tigkeit, unternehmerischer T?tigkeit und den Ergebnissen geistiger T?tigkeit (Lizenzgeb?hren usw.); Renten, Zulagen, Stipendien und andere Barzahlungen;
3) Einlagen (Einlagen) bei Banken; Beteiligungsanteile (oder Anteile) an Wirtschaftsunternehmen (oder Genossenschaften), Eigentum von Einheitsunternehmen;
4) sonstiges Eigentum, dessen Eigentumsrecht zu den B?rgern geh?ren kann.

Unser Anwalt f?r die Aufteilung des Eigentums in Minsk wird Ihnen ausf?hrlich erkl?ren, welches Eigentum in Ihrer spezifischen Situation das gemeinsame Eigentum sein wird.

Ein Teilungsanwalt wird Sie darauf aufmerksam machen, dass das gemeinsame Eigentum nicht nur Dinge, sondern auch Eigentumsrechte umfasst, einschlie?lich Forderungsrechte ?ber im Interesse der Familie entstehende Verpflichtungen, sowie gemeinsame Schulden von Ehepartnern. Deshalb kann das eheliches Gesamtgut Geld und andere Dinge umfassen, die einer der Ehegatten im Rahmen eines Kreditvertrags oder eines Darlehensvertrages erhalten hat, sowie Eigentum, das durch einen Kredit (Darlehen) erworben wurde, wenn ein solcher Vertrag geschlossen wurde, um den Bed?rfnissen der Familie gerecht zu werden. In der Regel wirft die Aufteilung des mit einem Darlehen belasteten Eigentums viele Fragen der Parteien auf. Unser Anwalt f?r die Teilung des Verm?gens ist bereit, bei der L?sung von Situationen jeglicher Komplexit?t zu helfen.

Der Anwalt f?r die Teilung des Verm?gens unserer Anwaltskanzlei wird der Teilung des Verm?gens, das das pers?nliche Eigentum jedes Ehegatten ist, besondere Aufmerksamkeit lenken, weil seine Aufteilung in der Regel die gr??ten Konflikte verursacht. Dieses Eigentum wird als ein gemeinsames Eigentum anerkennt, wenn w?hrend der Ehe Investitionen get?tigt wurden, die den Wert dieses Eigentums erheblich erh?hten. In diesem Fall soll dieses Verm?gen geteilt werden.

Ein Teilungsanwalt in Minsk erkl?ren Ihnen, dass das Eigentumsregime der Ehegatten in der Regel das Regime des gemeinsamen Eigentums ist. Die Ehegatten haben jedoch das Recht, sich auf die Anwendung eines anderen Regimes ihres Eigentums im Ehevertrag zu einigen, indem sie beispielsweise ein Regime des geteilten oder getrennten Eigentums f?r das gesamte Eigentum festlegen oder einige seiner Typen. Ein Ehevertrag kann die bedingungslose Wahrung des pers?nlichen Eigentumsrechts eines der Ehegatten auf Eigentum vorsehen, das aufgrund des Gesetzes dem gemeinsamen Miteigentum zugeschrieben werden kann.

Die Ehegatten k?nnen einvernehmlich ein anderes Verfahren und andere Bedingungen f?r die Aufteilung des Eigentums festlegen, nicht nur durch den Ehevertrag, sondern auch durch die Vereinbarung ?ber die Teilung des Verm?gens, w?hrend sowohl das gesamte Eigentum als auch ein bestimmter Teil des gemeinsamen Eigentums aufgeteilt werden k?nnen. Ein Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei hilft Ihnen, eine Einigung ?ber die Teilung des Verm?gens zu erzielen, wenn die Parteien verhandlungsbereit sind.

Unser Anwalt f?r Scheidung und Aufteilung des Eigentums erkl?ren Ihnen, dass eine Teilung des Verm?gens der Ehegatten jederzeit m?glich ist, sowohl w?hrend der Ehe als auch nach deren Aufl?sung. Wenn die Ehegatten vor der L?sung der Frage der Aufteilung des Eigentums keinen gemeinsamen Haushalt mehr f?hren, ber?cksichtigt die Teilung nur das Verm?gen, das zu diesem Zeitpunkt ihr gemeinsames Eigentum war. Wenn die Ehegatten bei Aufl?sung der Ehe nicht die Verpflichtung zum gemeinsamen Eigentum erkl?rt haben, behalten sie das gleiche Recht, dieses Eigentum zu denselben Bedingungen zu besitzen, zu nutzen und zu ver?u?ern.

Es wird davon ausgegangen, dass die Anteile der Ehegatten bei der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums gleich sind, da die Gleichheit der Rechte der Ehegatten auf Miteigentum gesetzlich verankert ist. Unser Anwalt f?r die Aufteilung des Eigentums in Minsk erkl?ren gegebenenfalls die Gr?nde f?r die Abweichung vom Grundsatz der Gleichheit bei der Aufteilung des Eigentums von Ehepartnern.

Der Anwalt der Immobilienabteilung erkl?rt, wann der Anteil reduziert werden kann:

– wenn einer der Ehegatten aus respektlosen Gr?nden kein unabh?ngiges Einkommen (Einkommen) hatte (Arbeitsverweigerung der Ehegatte);
– f?r den Fall, dass einer der Ehegatten das gemeinsame Eigentum zum Nachteil der Interessen der Familie ausgegeben hat.
Ausgaben f?r gemeinsames Eigentum sind als Ver?u?erung oder sonstige Einschr?nkung materieller Eigentumsrechte zu verstehen, die einem der Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten oder ohne dessen Wissen auf gemeinsames Eigentum zur?ckzuf?hren sind, wenn diese Ausgaben den Interessen des anderen Ehegatten und (oder) seiner minderj?hrigen Kinder zuwiderlaufen.
Ein Teilungsanwalt in Minsk teilt Ihnen mit, in welchen F?llen der Anteil erh?ht werden kann:
– Ber?cksichtigung der Interessen der Ehegatten, die Aufmerksamkeit verdienen (F?lle, in denen einem der Ehegatten aus gesundheitlichen Gr?nden oder aus anderen Umst?nden, die au?erhalb seiner Kontrolle liegen, die M?glichkeit genommen wird, Arbeitseinkommen usw. zu erhalten);
– Ber?cksichtigung der Interessen von Kindern, deren Eigentumsrechte von der Aufteilung des Eigentums der Eltern betroffen sind (der Elternteil, bei dem die Kinder leben, tr?gt mehr Kosten f?r ihren Unterhalt).

Die Liste der Gr?nde ist nicht vollst?ndig.

Gleichzeitig mit der Teilung des Verm?gens der Ehegatten erfolgt die Teilung der Schulden und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Ehegatten. Der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei kennt alle Nuancen und Feinheiten der Aufteilung der Schulden.

Die Teilung der Schulden der Ehegatten erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie die Teilung ihres Verm?gens. Dementsprechend sollten die Gesamtschulden proportional zu dem bei der Teilung erhaltenen Verm?gen aufgeteilt werden. Der Wert und die Menge des jedem Ehegatten zugewiesenen Verm?gens sollten bei der Verteilung der Schulden zwischen ihnen ber?cksichtigt werden.

Die gemeinsamen Schulden der Ehegatten bei der Teilung des Verm?gens der Ehegatten werden zwischen den Ehegatten verh?ltnism??ig zu den ihnen zugeteilten Anteilen verteilt. Zum Beispiel, wenn die Ehegatten das Verm?gen auf Kredit kaufen und dieses Verm?gen dann zu gleichen Anteile teilen, wird verbleibende Schulden f?r einen Kredit in dieselben Teile aufgeteilt.

Der Wert des zu teilenden Eigentums wird auf der Grundlage der Preise bestimmt, die am Tag der Einigung zwischen den Ehegatten oder der gerichtlichen Entscheidung gelten. Die Teilung des Verm?gens oder die Aussonderung eines Teils aus dem Gesamtverm?gen ist m?glich, wenn dieses Verm?gen teilbar ist. Wenn das Verm?gen an einen der Ehegatten ?bertragen wird, dessen Wert den ihm zustehenden Anteil ?bersteigt, sollte dem anderen Ehegatten eine angemessene finanzielle oder sonstige Entsch?digung gew?hrt werden. Der Teilungsanwalt verf?gt ?ber umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung bei der Umsetzung einer fairen Aufteilung des Eigentums.

Unser Teilungsanwalt hilft h?ufig bei der Beilegung von Streitigkeiten, wenn einer der Ehegatten versucht, den Anteil des anderen Ehegatten am gemeinsamen Verm?gen unter Bezugnahme auf die von ihm ausschlie?lich bezahlten allgemeinen Schulden zu verringern, oder behauptet, dass Verm?gen eines der Ehegatten ?blich ist; untersch?tzt den Wert des Eigentums, das auf einen anderen Ehepartner ?bertragen werden muss. Der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei verf?gt ?ber ein breites theoretisches und praktisches Wissen ?ber Streitigkeiten der Teilung des Verm?gens. Unser Teilungsanwalt kann Ihnen spezifische Ma?nahmen anbieten, um solchen Situationen entgegenzuwirken.

W?hrend die Frage der Teilung des Verm?gens entschieden wird, hilft Ihnen der Teilungsanwalt unserer Anwaltskanzlei bei Bedarf bei der Einleitung von Ma?nahmen zur Klagesicherung, um das Verm?gen unver?ndert zu erhalten. Insbesondere kann das Gericht das sich beim zweiten Ehegatten oder anderen Personen befindende Verm?gen beschlagnahmen.

Ein Teilungsanwalt in Minsk erkl?rt Ihnen, wie Sie sich sch?tzen und das Eigentum an dem gemeinsamen Eigentum der Ehegatten durch einen Notar bescheinigen k?nnen. Gem?? Artikel 87 des Gesetzes “?ber Notare und notarielle T?tigkeiten” stellt ein Notar auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Ehegatten einem von ihnen oder beiden Ehegatten eine Eigentumsbescheinigung ?ber einen Anteil an dem von den Ehegatten w?hrend der Ehe erworbenen Verm?gen aus. Sie kann sowohl w?hrend der Ehe als auch nach der Aufl?sung der Ehe ausgestellt werden, unabh?ngig von der Zeit, die nach ihrer Aufl?sung vergangen ist.

Unser Teilungsanwalt leistet folgende Rechtshilfe:

– ber?t bei der Aufteilung des w?hrend der Ehe erworbenen gemeinsamen Verm?gens;
– bereitet die erforderlichen Unterlagen zur Teilung des Verm?gens vor, einschlie?lich Klageantrag;
– vertritt vor Gericht Interessen in Bezug auf die Teilung des Verm?gens der Ehegatten;
– nimmt an Mediation im Bereich der Teilung des Verm?gens teil;
– die mit dem gemeinsamen Verm?gen der Ehegatten get?tigten Transaktionen in Frage stellt.
Nat?rlich handelt es sich bei F?llen ?ber die Teilung des Verm?gens von Ehegatten um komplexe und umfassende F?lle. In solchen F?llen m?ssen alle Besonderheiten der belarussischen Gesetzgebung in diesem Bereich bekannt sein. Ein Teilungsanwalt in Minsk, falls Sie sich an unsere Anwaltskanzlei wenden, wird Sie vor den Problemen bewahren, die bei der Teilung des Verm?gens auftreten, und Ihnen einen professionellen ?berblick ?ber die Situation geben. Unser Teilungsanwalt hilft Ihnen, sich auf rechtliche Weise beim Gericht zu bewerben und Ihre Interessen vor Gericht, auch auf Seiten des Angeklagten, professionell zu vertreten. F?r weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.